Was tun, wenn ein Vierbeiner in Gefahr ist – Aktion „Hund im Backofen“ von TASSO e.V.
Es ist ein Thema, das uns leider jeden Sommer aufs Neue begleitet, denn noch immer lassen viele Hundehalter ihre Tiere an warmen Tagen im Auto zurück. In diesem Jahr sind deutschlandweit deshalb schon mehrere Hunde im Auto einen grausamen Tod gestorben. Erst am vergangenen Sonntag mussten in Bensersiel an der Nordseeküste zwei Hunde aus völlig überhitzten schwarzen Autos gerettet werden. Unsere TASSO-Experten geben Tipps, wie Tierfreunde im Ernstfall helfen können.
Zum Hintergrund: Schon ab Temperaturen von 20 Grad Celsius kann ein Auto zur tödlichen Gefahr für einen Hund werden. Das Fahrzeuginnere heizt sich binnen weniger Minuten auf extreme Temperaturen auf. Der Hund versucht, sich durch Hecheln Kühlung zu verschaffen, dabei verbraucht er allerdings sehr viel Wasser. Wenn er dieses Wasser nicht wieder aufnehmen kann, besteht die Gefahr eines Hitzschlages, an dem ein Hund sterben kann. Im Schatten parken, die Fenster etwas herunter zu lassen oder ein Schälchen Wasser ins Auto zu stellen reicht nicht aus, um die Sicherheit des Tieres zu gewährleisten. Auch „nur mal kurz etwas im Supermarkt zu besorgen“ kann für das Tier schon tödlich enden.
Es gibt einige Anzeichen dafür, dass ein Hund einen Hitzschlag hat. Dazu gehören Unruhe, eine weit herausgestreckte Zunge, Taumeln und eindeutige Erschöpfung. Ein Tier, das Symptome eines Hitzschlages zeigt, muss so schnell wie möglich von einem Tierarzt behandelt werden. „Feuerwehr oder Polizei dürfen in solchen Situationen in jedem Fall eingreifen“, erklärt Philip McCreight, Leiter von TASSO e.V. „Aber auch verantwortungsbewusste Mitmenschen sollten sich für das Leben des Tieres einsetzen.“
Was ist zu tun?
- Steht das Auto auf einem Supermarktparkplatz o.ä., lassen Sie den Halter ausrufen. - Rufen Sie die Polizei oder die Feuerwehr. - Notieren Sie sich alle wichtigen Daten: Datum, Ort, Uhrzeit, Automarke, Farbe und Kennzeichen. - Dokumentieren Sie den Vorfall mit Fotos. - Suchen Sie Zeugen, die die Geschehnisse bestätigen können, und notieren Sie sich deren Telefonnummer und Anschrift. - Erstatten Sie zur Sicherheit Strafanzeige wegen Tierquälerei.
Nur wenn die Situation für den Hund lebensbedrohlich ist und so eilig ist, dass Sie nicht länger auf Polizei oder Feuerwehr warten können, dürfen Sie den Hund selbst befreien. Dabei gilt es jedoch, äußerste Vorsicht walten zu lassen. Denn: „Um das Tier zu befreien, müssen Sie fremdes Eigentum beschädigen“ gibt die für TASSO tätige Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries zu bedenken. Um so wenig Schaden wie möglich zu verursachen, sollte daher das Seitenfenster eingeschlagen werden. Bei so einer Rettung müssen Sie aber leider damit rechnen, dass der Fahrzeughalter Strafanzeige gegen Sie wegen Sachbeschädigung erstatten wird. „In diesem Fall können sich Betroffene auf den rechtfertigenden Notstand nach § 34 StGB berufen“, erklärt Ann-Kathrin Fries. Umso wichtiger ist es, Zeugen für den Vorfall zu haben und die Polizei zu verständigen.
Wenn das Tier befreit wurde
Wenn das Tier schließlich befreit wurde, sollte es entsprechend versorgt werden. Die für TASSO tätigte Tierärztin Dr. Anette Fach rät: „Bringen Sie das Tier in den Schatten, und kühlen Sie es vorsichtig für mindestens 30 Minuten ab. Beginnen Sie mit nasskalten Umschlägen, und arbeiten Sie sich von den Pfoten über die Beine, das Hinterteil und den Rücken bis zum Nacken hoch. Das Wichtigste ist eine langsame Abkühlung. Keinesfalls darf der Hund mit eiskaltem Wasser übergossen werden. Danach müssen Sie das Tier zeitnah in einem gekühlten Auto zum Tierarzt bringen. Eine weitere Hitzebelastung sollte unbedingt vermieden werden. In der Tierarztpraxis sollte man sich sicherheitshalber anmelden, damit auch ein Tierarzt einsatzbereit ist. Die Behandlung beim Arzt besteht aus Infusionen, Medikamenten und eventuell auch Sauerstoffzufuhr.“