ZitatVerfügung über die Tötung des Rottweilers Zeus – trotz bestandenen Wesenstests hält Behörde in Sachsen an der Tötungsanordnung aus dem Jahre 2018 fest. Es ist nicht vorstellbar und dennoch ist es Realität: Der Hund besteht einen Wesenstest und trotzdem hält die Behörde weiterhin an der angeordneten Tötung des Hundes fest. Es handelt sich um den derzeit brisantesten Fall aus dem Bereich Tierrecht und betrifft alle Hundehalter bundesweit.
Wir haben mit den Rechtsanwältinnen chiappa&hauser aus Klein-Winterheim über den Fall gesprochen.
Das willkürliche Vorgehen der Behörde und nahezu der gesamte Ablauf des behördlichen und gerichtlichen Verfahrens können von Ihnen eigentlich nur als absurd empfunden werden. Dennoch ist der Fall aus dem Leben und der täglichen Praxis gegriffen. Dieser ist von enormer Bedeutung, der Rottweiler Zeus muss leben und zu seiner Familie zurück nach Hause dürfen! Es kann jeden Hundehalter treffen – auch Sie! Es war eine Verkettung unglücklicher Umstände und die Mühlen der Verwaltung und Justiz begangen zu mahlen.
„Für uns ist es ein äußerst emotionaler Fall, unsere Mandanten jedoch bringt er tagtäglich an die Grenze des Ertragbaren.“
Was war geschehen?
Ein tragischer Vorfall war es zweifellos, als der Hund unserer Mandanten vor über 2 Jahren, Anfang des Jahres 2018, bei einem Spaziergang einen alten Herrn ansprang, welcher bedauerlicherweise körperlich nicht in der Lage war, seinen Sturz nach vorne abzufangen und auf sein Gesicht stürzte. Er zog sich durch den Sturz erhebliche Verletzungen im Gesicht zu. Der Hund hatte den Mann unstreitig nur angesprungen. Zeus war zum Zeitpunkt des Vorfalls an einer Schleppleine geführt worden. Unsere Mandantin war auf dem teilweise vereisten Waldboden ausgerutscht, weshalb ihr ein Teil der Leine bei ihrem Sturz überhaupt entgleiten konnte.
Der Sohn des Geschädigten meldete den Vorfall der zuständigen Behörde in Sachsen. Diese leitete mit Hilfe des Sohnes des Geschädigten (einem Polizisten) ein behördliches Verfahren gegen unsere Mandanten als Hundehalter ein, welches sodann mit Nachdruck betrieben wurde. Schon vor einer behördlichen Anhörung unser Mandanten zu dem eigentlichen Geschehen, fand ein unangekündigter Hausbesuch zum Zwecke der Einschätzung von Zeus statt. In der ersten Niederschrift wurde Zeus von einem Beamten als folgsam beschrieben, da er auf die Kommandos seiner Halter unmittelbar reagierte.
Eine bei dem ersten Hausbesuch anwesende Beamtin der Hundeführerstaffel schlug vor, Zeus mit einem Leinen und Maulkorbzwang zu belegen. Sie forderte eine Lockerung der Maulkorbpflicht für das Hundetraining in einer Hundeschule, in welcher Zeus aktuell ein Fährtentraining absolvierte.
Die Behörde wollte hiervon jedoch nichts wissen, vereinzelte Mitarbeiter der Behörde in Sachsen hatten sich bereits abgestimmt und beabsichtigten von Beginn an, den Rottwei-ler Zeus als einen gefährlichen Hund einzustufen mit der Folge das Tier einzuschläfern. Diese Absprache ist nachweislich getroffen worden. Entsprechende Aktenauszüge liegen vor.
Eine Petition für Zeus kann unterzeichnet werden unter dem folgenden Link: Petition Rottweiler Zeus
"Accidit in puncto, quod non speratur in anno." - „In einem Augenblick kann geschehen, was man sich in einem Jahr nicht erhofft hätte.“
Liebe Grüße, Sabine (Lillibeth) und Ihr Rudel - Pippilotta (RIP), Mickey (RIP), Susi (RIP), Gipsy / Carmen, Betty, Brave /Seppal, Basket/Kroki und Rita / Miu Miu (RIP) und Dauerpflegi Meda (RIP) Daisy und nun auch noch Balou