Viele Hundebesitzer in NRW wird dieses Gerichtsurteil freuen: Städte und Gemeinden können auf Waldwegen keinen Leinenzwang verhängen. Das entschied das Oberverwaltungsgericht in Münster.
Hundebesitzer in Nordrhein-Westfalen dürfen ihr Tier auf Waldwegen ohne Leine laufen lassen. Städte und Gemeinden können dort keinen Leinenzwang erlassen, entschied das Oberverwaltungsgericht in Münster. Das berichtete am Donnerstag ein Gerichtssprecher und bestätigte einen Bericht der "Rheinischen Post". Dem Urteil zufolge müssen Hunde keine Leine tragen, solange sie den Weg nicht verlassen (Az.: 5 A 2601/10). Ausnahmen gelten nur in Naturschutzgebieten und auf ausdrückliche Anordnung der Forstbehörden des Landes – etwa in ausgewiesenen Erholungsgebieten.
Klage aus Angst vor Knöllchen Eine Hundebesitzerin war gegen die Stadt Hilden vor Gericht gezogen und hatte in zweiter Instanz gewonnen. "Ich war mir einfach sicher, dass die Stadt nicht zuständig ist für die Waldwege", sagte die Klägerin der "Rheinischen Post". "Und ich wollte sicher gehen, dass ich kein Knöllchen zu befürchten habe, wenn mein Hund dort frei läuft." Sie hatte gegen ein Verbot freilaufender Hunde auf den Wegen im Hildener Stadtwald geklagt.
Stadt ist nicht für Verbot zuständig In der Tat sei die Stadt für ein Verbot nicht zuständig, entschied das Gericht. Das Landesforstgesetz sieht nur abseits der Wege eine Leinenpflicht vor. Wenn die Vierbeiner auf Wegen laufen, dürfen sie allerdings die Waldtiere und Erholungssuchenden nicht stören. Das Gericht ließ in dem Fall eine Revision nicht zu. Die Stadt kann das Urteil noch mit einer Nichtzulassungsbeschwerde anfechten.